Rechtsanwalt Dr. Gau (Dortmund): Bundesweit Rechtsmittel bei Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung, Strafrecht
  Rechtsmittel
 

 

 

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Gegen die Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung können wir vorgehen.

 

Welches Rechtsmittel wir für Sie einlegen, ist davon abhängig, ob die erkennungsdienstliche Behandlung zur Beweissicherung in einem aktuellen Strafverfahren oder zur zukünftigen Straftatenverhütung angeordnet wurde.

 

 

Je nachdem, welche Zielrichtung verfolgt wird,  muss entweder ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Gericht oder eine Klage (in manchen Bundesländern Widerspruch) - verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung eingelegt werden.

 

Leidet das eingelegte Rechtsmittel an einem formalen Fehler (z.B. das falsche Rechtsmittel oder zu späte Einlegung), wird es als unzulässig zurückgewiesen.

 

Nichts ist ärgerlicher, als seinen begründeten Antrag wegen eines Formfehlers zurückgewiesen zu sehen.

 

Wir haben Erfahrung mit der Rechtsmitteleinlegung und werden diese Fehler vermeiden.

 

 

 

 
   
 
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